1. März 2019

Geförderte Blühflächen werden bundesweit ausgedehnt

Als Bienenstrom auf den Markt kam, steckte dahinter bereits eine völlig neue Idee: den Verbrauchern ein Ökostrom-Produkt anzubieten, das besonders bienen- und insektenfreundlich ist. Mit einem Teil des Strompreises werden insektenfreundliche Blühflächen gefördert. Nun wollen die Stadtwerke Nürtingen, gemeinsam mit Partnern, zwei weitere Modelle zur bundesweiten Förderung solcher Blühflächen etablieren.

Finanzierung für deutschlandweiten Anbau

Die Stadtwerke Nürtingen GmbH und ihr Kooperationspartner Biosphärengebiet Schwäbische Alb erhielten seit Projektstart zahlreiche Anfragen von Landwirten, die sich gerne am Bienenstrom-Projekt beteiligen und blühende Wildpflanzen als Ersatz zu Mais anbauen wollen. Die Kultivierung dieser deutschlandweit verstreuten, zusätzlichen Flächen lassen sich allerdings kurzfristig über den Stromverkauf nicht gegen finanzieren. Deshalb haben die Kooperationspartner beschlossen, folgende Modelle zur regionalen und überregionalen Förderung von landwirtschaftlichen Flächen mit blühenden Energiepflanzen aufzulegen.

Das Förderpatenmodell

Gesucht werden Unternehmen, die als „Förderpate“ das Bienenstrom-Projekt durch direkte Finanzierung von Blühflächen ab einer Größe von 1 ha über einen Zeitraum von 5 Jahren unterstützt. Der „Förderpate“ bekommt zur Kultivierung anstehende Blühflächen im regionalen Umfeld des Unternehmens benannt/zugewiesen und wird auf der Homepage von Bienenstrom und einem Hinweisschild am Acker mit seinem Unternehmensnamen/Logo aufgeführt. Weiterhin erhält der „Förderpate“ die Möglichkeit zur werblichen Nutzung von Bienenstrom. Der Einstieg als Förderpate in das Projekt Bienenstrom stellt eine ideale Maßnahme für die Corporate Social Responsibility (CSR) dar.

Die Finanzierung der Blühflächen soll über einen Zeitraum von 5 Jahren erfolgen. Hierzu werden der „Förderpate“ und die Stadtwerke Nürtingen GmbH eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichnen.

Das Franchisemodell

Gesucht werden Energieversorgungsunternehmen, die als „Franchisenehmer (FN)“ das Bienenstrom-Geschäftsmodell regional nutzen wollen. Der FN verkauft Bienenstrom rechtlich selbständig und zahlt an die Stadtwerke Nürtingen GmbH als „Franchisegeber (FG)“ Gebühren für die Verwendung der Marke, einheitlicher Logos und Marketing.

Der FG gibt Mindestanforderungen für den durch den FN zu verkaufenden Strom vor und entwickelt diese in Zusammenarbeit mit dem FN weiter. Hierzu werden der FN und die Stadtwerke Nürtingen GmbH eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichnen.

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